Aktion Grundgesetz fordert für Menschen mit Behinderungen:
Existenzsicherung, Arbeit und Schutz vor Benachteiligung
16 Organisationen der
Behindertenhilfe und -selbsthilfe stellen ihre Anforderungen an die neue
Bundesregierung vor
Existenzsicherung, Arbeit
und Schutz vor Benachteiligung - dies sind die zentralen Anforderungen der
Menschen mit Behinderungen in Deutschland an die künftige Bundesregierung -
egal welche Partei(en) nach dem 18. September das Amt antritt. Dies geht aus
den Wahlprüfsteinen von 16 Organisationen der Behindertenhilfe und -selbsthilfe
hervor, die ab sofort auf der Internetseite der Aktion Grundgesetz abrufbar
sind.
Um die bedarfsdeckenden
Leistungen für behinderte Menschen bundesweit einheitlich zu verankern, fordern
die Interessenvertreter ein Bundesleistungsgesetz, in dem die geltenden
Regelungen zur Eingliederungshilfe (SGB XII) und die Pflegeversicherung
zusammengefasst werden sollen. Ein vom Bund mitfinanziertes Teilhabegeld für
behinderte Menschen soll eine Abhängigkeit von der Finanzkraft der Kommunen
verhindern. In der Gesundheitsversorgung lehnen die Verbände eine mögliche
Gewährung von Sozialleistungen nach Kassenlage ab. Stattdessen sollte die
Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an den Ärzte- und
Krankenkassengremien sowie den Gesetzesvorhaben der Gesundheitspolitik
ausgebaut werden. Die Kosten für ärztlich verordnete, nicht
verschreibungspflichtige Medikamente und Therapien müssten auch und gerade für
Menschen mit Behinderungen erstattet werden.
Da der berufliche
Einstieg für Menschen mit Behinderungen eine besondere Hürde darstelle, fordern
die Organisationen eine effiziente Kooperation mit der Bundesagentur für
Arbeit. Berufliche Rehabilitation und Integration sollten gezielt gefördert
werden. Nachdrücklich sprechen sich die Gruppen für ein umfassendes und
wirksames Antidiskriminierungsgesetzes (ADG) aus. Dieses müsse über das ADG der
Europäischen Union hinaus die zivilrechtlichen Ansprüche behinderter Menschen
verteidigen und diese vor Benachteiligungen schützen. Es sollte ein
rechtswirksames Instrument darstellen, um sich beispielsweise gegen pauschale
Ausschlüsse von privaten Versicherungen und von ihnen erhobene Risikozuschläge
zur Wehr setzen zu können.
Die vollständigen
Statements der 16 Organisationen der Behindertenhilfe und -selbsthilfe finden
Sie unter www.aktion-grundgesetz.de
Die Aktion Grundgesetz
Seit 1997 streiten über
60 Organisationen der Behindertenhilfe und -selbsthilfe in der von der Aktion
Mensch ins Leben gerufenen Aktion Grundgesetz für die Gleichstellung von
Menschen mit Behinderungen in Deutschland. Gemeinsames Ziel: das
Verfassungsgebot "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
(Art. 3, Abs. 3 GG) im Alltag umzusetzen. Außerdem will die Aktion Grundgesetz
mit Kampagnen das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die Bedürfnisse und
Interessen von Menschen mit Behinderungen sensibilisieren.
Für Rückfragen stehen
Ihnen Carolina Bontá unter 0228/ 20 92 355, carolina.bonta@aktion-mensch.de
oder Christian Schmitz unter 0228/ 20 92 364 bzw. 0174/ 34 12 707,
christian.schmitz@aktion-mensch.de gerne zur Verfügung.